Bernhard Beer

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Strafrecht


Nymphenburgerstr. 118
80636 München

Telefon:   +49 89 12 66 45 0

Fax:        +49 89 12 66 45 45

 

Notruf:   +49 173 38 130 35

 

 

Kooperation mit

 

Marion Neusiedler

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht

 

Peter Landstorfer

Rechtsanwalt

 

www.rechtsanwalt-muenchen.info

 

Der Fachanwalt für Strafrecht verfügt gem. § 13 Fachanwaltsordnung (FAO) über eine zusätzliche Qualifikation im Fachgebiet des Strafrechts. Durch diese Spezialisierung wird nicht nur eine ordnungsgemäße und effektive Verteidigung des Rechtssuchenden gewährleistet, sondern auch sichergestellt, dass eine umfassende Beratung und vielfältige Unterstützung im gesamten Bereich der Strafrechtspflege stattfindet.

Der Fachanwalt für Strafrecht muss seine besondere Qualifikation vor einer für ihn örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer nachgewiesen haben (§ 22 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 6 FAO), die dem Rechtsanwalt die Fachanwaltsbezeichnung verleiht. Für eine Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung müssen die Voraussetzungen der §§ 2 und 3 FAO vorliegen. Das heißt, der Rechtsanwalt muss über besondere theoretische Kenntnisse sowie über besondere praktische Erfahrung verfügen.

Die Fachanwaltsordnung können Sie einsehen und downloaden unter

http://www.brak.de/w/files/02_fuer_anwaelte/FAOStand01.07.03_090615.pdf